Vertrieb und Verkauf von TREMBO-Beschäftigungsmaterialien in Anlehnung an die schweizerische Tierschutzverordnung 455.1, Art. 64 sowie Verkauf von nährwerthaltigem Futter; kann sich an wissenschaftlichen Projekten beteiligen, unterschiedliche Haltungssysteme betreiben oder verschiedene Interessengruppen unterstützen; kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.