Die Stiftung bezweckt die ergänzende berufliche Vorsorge für die Partner der AWR AG; die Vorsorgeeinrichtung ist als nicht registrierte Sammelstiftung für die 2. Säule im Sinn von Artikel 4 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG) organisiert.