Betrieb von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie den Handel mit medizinischen und zahnmedizinischen Produkten aller Art; kann Zweigniederlassungen, Betriebsstätten, Tochtergesellschaften oder gleichartige oder verwandte Unternehmen errichten oder erwerben sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.