Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Imbissladens (Take-Away) mit Nebenwirtschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufzunehmen, sich an Unternehmen aller Art zu beteiligen, Liegenschaften zu erwerben, zu verwalten, zu veräussern sowie alle Geschäfte durchzuführen, die für die Förderung des Zweckes der Gesellschaft geeignet sind.