Betrieb einer Tanzschule. Kann Handel mit Gegenständen betreiben, welche mit dem Unterricht oder den Kursen zusammenhängen sowie Verpflegung im Rahmen des Unterrichtsbetriebes anbieten, Lizenzen, Patente und andere immaterielle Werte sowie Liegenschaften erwerben, verwalten, vermitteln und verkaufen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und überhaupt alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.