Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Überbauung, die Verwaltung und der Verkauf von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten oder verwerten. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche übernehmen und errichten sowie alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern.