Betrieb eines Malergeschäfts; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, ferner Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie Urheberrechte, Patente und Lizenzen erwerben, verwalten und veräussern.