Betrieb von Gastronomie- und Unterhaltungsstätten sowie Nacht-Clubs. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann Liegenschaften, Urheberrechte, Patente, Lizenzrechte und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.