Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräusserung von Beteiligungen in anderen Gesellschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann nahestehenden Gesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren. Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten ausüben und Massnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die mit diesem zusammenhängen.