Der Verein hat zum Zweck, wohltätige, gesellige und künstlerische Veranstaltungen aller Art zu organisieren. Der Verein soll dabei als Träger in Erscheinung treten. Die aus den Veranstaltungen anfallenden Überschüsse sollen als Löhne bzw. Aufwandsentschädigungen ausbezahlt werden, so dass der Verein im Wesentlichen keinen Gewinn erzielt.