Betrieb eines Blumenladens, Verkauf von kreativem Blumenschmuck und Zubehör wie z.B. Vasen, Töpfe und Karten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Sie kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern, insbesondere auch Immaterialgüterrechte erwerben, Marken schützen lassen usw.