Führung, Betreuung und Belieferung von gastgewerblichen Betrieben sowie alle der Zweckerfüllung dienenden Aktivitäten. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sisch mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern.