Die Gesellschaft bezweckt die Beteiligung und den Erwerb von Erbanteilen, Erbschaften und Nachlässen, die Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten (Nachlassplanung und -abwicklung), die Führung von Willensvollstrecker-, Erbschaftstreuhand-, Sachwalter- und Liquidationsmandaten sowie Erbenvertretung und Erbschaftsverwaltung. Die Gesellschaft kann alle damit verbundenen, kommerziellen und finanziellen Geschäfte durchführen, die dem Zweck dienen. Sie kann Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern.