Betrieb eines Architektur-, Planungs- und Bauleitungsbüros; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen, Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten sowie Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.