Betrieb eines Bauunternehmens, insbesondere Ausführung und Leitung von Bauleistungen aller Art im Hoch- und Tiefbau für fremde und eigene Rechnung, Handel mit Baubedarf, Verleih von Baupersonal und Vermietung von Baumaschinen, -geräten und Fahrzeugen, Verwaltung und Unterhalt von Immobilien, Ausführung von Plattenlegerarbeiten sowie Natur- und Kunststeinarbeiten aller Art; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.