Zweck der Gesellschaft sind der Erwerb und die dauernde Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie deren Finanzierung; die Gesellschaft kann gleichartige und verwandte Unternehmungen gründen, sich an solchen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke im In- und Ausland erwerben, belasten, veräussern und verwalten.