Führung von gastgewerblichen Betrieben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochterunternehmungen im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Grundstücke erwerben, halten und veräussern, alle kommerziellen, finanziellen und andere Tätigkeiten ausüben, sich an ähnlichen und anderen Unternehmungen beteiligen.