Der Zweck der Gesel1schaft ist das Führen von Gastronomiebetrieben. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben, veräussern und belasten, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an gleichartigen oder Unternehmen beteiligen, solche errichten oder übernehmen, sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Hauptzweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.