Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge nach den Vorschriften des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR), des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG), des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge (FZG) sowie der diesbezüglichen Ausführungserlasse für Arbeitnehmende der dieser Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber bzw. weitere Begünstigte gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod im obligatorischen und im überobligatorischen Bereich.