Grosshandel von Gütern für das lebensmittelverarbeitende Gewerbe, insbesondere für Bäckereien, Fleischereien, Imkereien, Hofvermarkter und Gastronomiebetriebe; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.