Die Einzelunternehmung bezweckt den Betrieb einer Naturheilpraxis, insbesondere naturheilkundliche Beratungen, manuelle Therapien, Kurse und Schulungen im Bereich der Naturheilkunde und Gesundheitsvorsorge sowie die Produktion und den Kauf und Verkauf von Gesundheitsprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln. Sie kann Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern, Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Zweck beteiligen sowie sämtliche Tätigkeiten ausüben, welche der Erreichung ihres Zwecks förderlich sind.