Betrieb einer Hundeschule sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, veräussern oder bewirtschaften.