Betreiben von Gasthäusern sowie sämtliche Tätigkeiten, die zum Bereich des Gastgewerbes gehören; ferner Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Filialen eröffnen, Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Wertschriften und Liegenschaften erwerben, verwalten und verkaufen.