Ausführung von Arbeiten jeglicher Art im Bausektor. Die Gesellschaft kann technische Anlagen und Produkte für den Bausektor kaufen, verkaufen und herstellen, Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern.