Zweck des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und anderen Rechten. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung der Unternehmung und die Erreichung des Geschäftszweckes zu fördern oder zu erleichtern. Die Gesellschaft kann Patente und Lizenzen erwerben, bzw. solche erteilen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungspraxis]