Der Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an anderen Unternehmungen sowie die dauernde Verwaltung und Kontrolle ihrer Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.