Der Zweck der Gesellschaft ist die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere von Hochzeiten und anderen gesellschaftlichen Anlässen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, veräussern und belasten, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder errichten sowie sämtliche Tätigkeiten ausüben die mit ihrem Hauptzweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.