Betrieb eines Architektur- und Immobilienentwicklungsbüros sowie alle damit zusammenhängenden Aufträge, das heisst Kauf, Bau, Bewirtschaftung und Verkauf jeglicher Liegenschaften oder Objekte, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagten Geschäfte; Beteiligungen; Tätigung von jeglichen Wertpapier-, Immobilien-, Finanz- und Handelsgeschäften.