Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, das Vermieten, das Finanzieren, das Erstellen und das Veräussern von Grundstücken im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft ist ermächtigt, sämtliche sich in ihrem Besitze befindlichen Vermögenswerte zu belehnen und zu belasten. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.