Ausführung von sämtlichen Gipser- und Malerarbeiten, Montage von Leichtbauwänden und abgehängten Decken sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Kann sich im Gerüst- und Fensterbau betätigen und Handel mit branchenspezifischen Waren betreiben, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, ferner Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.