Zweck der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten und die dauernde Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie deren Finanzierung; die Gesellschaft kann gleichartige und verwandte Unternehmungen gründen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an solchen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke im In- und Ausland erwerben, belasten, veräussern und verwalten, sowie alle Geschäfte tätigen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind und mit dem Zweck im Zusammenhang stehen.