Der Zweck der Gesellschaft besteht im Erwerb, Halten und Verkauf von Liegenschaften und Grundstücken. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann. Die Gesellschaft ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zugunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten vorzunehmen sowie Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen zu gewähren, wenn dies im Interesse einer oder sämtlicher der vorgenannten Personen förderlich ist.