Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Zimmerei. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Massnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann dazu im In- und Ausland Fabriken betreiben, Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, Unternehmensverträge abschliessen und Interessengemeinschaften eingehen.