Betrieb einer Generalunternehmung sowie das Angebot von damit zusammenhängenden Dienstleistungen, Erwerb, Veräusserung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie Handel mit Waren aller Art und Nutzvieh; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.