Betrieb eines Plattenleger-Geschäftes, Übernahme von Plattenlegerarbeiten aller Art, Beratung, Verkauf, Einbau und Verlegung von Natur- und Kunststeinplatten sowie Reparaturarbeiten, Handel, von Wand- und Bodenplatten und -belägen sowie Materialien des Baubedarfs; kann Zweigniederlassungen errichten, sich anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.