Handel mit Lebensmitteln und Waren aller Art. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, ist zudem befugt, Liegenschaften und Immaterialgüterrechte zu erwerben, verwalten, vermitteln oder veräussern sowie alle Geschäfte einzugehen und Verträge abzuschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt mit ihm in Zusammenhang stehen.