Die Gesellschaft bezweckt die dauerhafte Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen (Holdinggesellschaft). Die Gesellschaft kann Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und anderen Unternehmen erwerben, halten, verwalten, veräussern und finanzieren. Sie kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie konzerninterne Dienstleistungen erbringen, soweit dies dem Holdingzweck dient. Die Gesellschaft kann ferner alle Massnahmen ergreifen und Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern oder zu ergänzen.