Betrieb eines Bauunternehmens, insbesondere das Erbringen von Rohbau- und Fassadearbeiten sowie Dienstleistungen im Bereich der Fliesen- und Bodenlegerei; kann sich an anderen Unternehmungen irgendwelcher Art beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren, Liegenschaften und Immaterialgüterrechte erwerben, belasten und veräussern sowie Zweigniederlassungen und Agenturen errichten.