Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie, insbesondere den Betrieb von Take-Aways und einem Party-Service. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zwecke dient.