Die Stiftung bezweckt, auf Weihnachten jedes Jahr an die in Binningen wohnhaften stark körperlich behinderten oder in ihrer Sehkraft stark eingeschränkten Kinder, welche keinen Verdienst haben, einen Betrag auszuschütten. Der Anspruch erlischt mit dem 20. Altersjahr jedes Kindes.