Erbringen von Baudienstleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnungen vornehmen, sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann Grundstücke und Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.