Die Gesellschaft bezweckt im Sinne von Art. 17 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute den Betrieb eines Vermögensverwalters. Zu ihrem Geschäftskreis gehört insbesondere die Vermögensverwaltung und die Anlageberatung sowie alle damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern, vermitteln und verwalten, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften erwerben, Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern.