Handel mit Grundstücken aller Art und Betrieb einer Generalunternehmung; kann bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, halten, verwalten und vermitteln sowie jegliche Dienstleistungen erbringen, die mit der Überbauung und Verwaltung von Grundstücken zu tun haben; Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.