Führen eines Restaurantbetriebes, Übernahme von bestehenden Restaurantbetrieben oder Teilen davon sowie deren Betrieb; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, veräussern, belasten und verwalten, Finanzierungen auf eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.