Das Einzelunternehmen bezweckt die Erstellung und Sanierung von Fassaden aller Art. Das Einzelunternehmen kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Vertretungen errichten und sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, Lizenzen und Patente erwerben, verwalten und veräussern, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Unternehmung zu fördern oder zu erleichtern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen einschliesslich des An- und Verkaufs von Grundeigentum.