Die Stiftung gewährt Leistungen und Unterstützungen an die aktiven Lehrkräfte und Rentner der stiftenden Rudolf Steiner Schulen und allfällig weiterer gemäss Stiftungsstatut angeschlossenen Institutionen in der Schweiz, dies in Fällen von Alter und Erwerbsunfähigkeit in Folge von Krankheit, Unfall und Invalidität oder an Personen, die aktiven Lehrkräften und Rentnern nahe stehen, in Notlagen wie insbesondere beim Tod eines Unterstützungspflichtigen.