Die Gesellschaft bezweckt die fachliche Beratung von Krankenhäusern sowie deren zuständigen Behörden und Kostenträger. Innerhalb des Gesellschaftszweckes kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Massnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig und nützlich sind. Die Gesellschaft kann sich zudem an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.