Zweck der Gesellschaft besteht zur Hauptsache in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen sowie Finanzierungen von nahestehenden Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann zudem Grundstücke erwerben, belasten und veräussern.