Erbringung von Dienstleistungen im Kosmetik- und Schönheitsbereich insbesondere im Bereich Wimpern, Augenbrauen und Permanent-Makeup sowie Durchführung von damit zusammenhängenden Schulungen. Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslands beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen.