Die Gesellschaft bezweckt das Halten und Verwalten von Beteiligung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Darlehen gewähren und Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen.